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   OLG Braunschweig, 02.12.2015 - 3 U 62/14   

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https://dejure.org/2015,36812
OLG Braunschweig, 02.12.2015 - 3 U 62/14 (https://dejure.org/2015,36812)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.12.2015 - 3 U 62/14 (https://dejure.org/2015,36812)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 3 U 62/14 (https://dejure.org/2015,36812)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Grenzen der Berufung des Versicherers auf Anzeigepflichtverletzungen des Versicherungsnehmers bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Anzeigepflichtverletzung - Entfall der 5-jährigen Ausschlussfrist

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 21 Abs. 3
    Entfallen der fünfjährigen Ausschlussfrist des § 21 Abs. 3 S. 1 VVG erfordert objektiven Eintritt des Versicherungsfalls

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Wegfall der 5-Jahresausschlussfrist bei Anzeigepflichtverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 21 Abs. 3 S. 1
    Die fünfjährige Ausschlussfrist des § 21 Abs. 3 Satz 1 VVG entfällt nur beim objektiven Eintritt des Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de

    VVG § 21 Abs. 3 S. 1
    Zeitliche Grenzen der Berufung des Versicherers auf Anzeigepflichtverletzungen des Versicherungsnehmers bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Fünfjahresfrist-Privilegierung bei Anzeigepflichtverletzung ohne Missbrauch durch Versicherten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Fünfjahresfrist-Privilegierung bei Anzeigepflichtverletzung ohne Missbrauch durch Versicherten

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Entfall der Ausschlussfrist nach § 21 Abs. 3 Satz 1 VVG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die 5-jährige Frist für die Geltendmachung der Rechte wegen einer Anzeigepflichtverletzung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anzeigepflichtige Depressionen oder für Versicherungsschutz belanglose Verstimmungen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 8
  • NJW-RR 2016, 479
  • NJ 2016, 6
  • VersR 2016, 579
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 67/02

    Grenzen der Pflicht zur Offenbarung von Gesundheitsbeeinträchtigungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.12.2015 - 3 U 62/14
    Andererseits ist aber auch anerkannt, dass der Versicherungsnehmer in seinem Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der sehr weit gefassten Antragsfrage nach Krankheiten, Störungen und Beschwerden solche Gesundheitsbeeinträchtigungen, die offenkundig belanglos sind und alsbald vergehen, nicht angeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2003 - IV ZR 67/02 -, juris Rn. 10).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.12.2015 - 3 U 62/14
    Darüber hinaus war die vom Landgericht vorgenommene Kostenverteilung nach § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO abzuändern, da der Senat den vom Landgericht festgesetzten Streitwert für den Feststellungsantrag entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines Vertrags über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (vgl. Urteil vom 13.12.2000 - IV ZR 279/99) mit Beschluss vom 9.11.2015 (Bl. 334 d. A.) gemäß § 63 Abs. 3 GKG herabgesetzt hat, was zu einer höheren Kostentragungsquote der Klägerin führt.
  • OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11

    Voraussetzungen des Rücktritts des Versicherers von einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.12.2015 - 3 U 62/14
    Er darf sich daher bei seiner Antwort weder auf Krankheiten oder Schäden von erheblichem Gewicht beschränken noch sonst eine wertende Auswahl treffen und vermeintlich weniger gewichtige Gesundheitsbeeinträchtigungen verschweigen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30. September 2011 - 20 U 43/11 -, juris Rn. 34).
  • OLG München, 28.09.2018 - 25 U 851/18

    Einschränkung der Ausschlussfrist in § 21 Abs. 3 S. 1 VVG erfordert Zusammenhang

    Ein solcher Missbrauch ist indes nur dann zu besorgen, wenn der Versicherer Leistungen für einen Versicherungsfall erbringen müsste, für den er wegen einer Anzeigepflichtverletzung nicht einzutreten hätte (so auch OLG Braunschweig, NJW-RR 2016, 479; allerdings für die abweichende Fallkonstellation, in welcher der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Fünfjahresfrist Leistungen für einen Versicherungsfall beansprucht, der vor Ablauf der Frist eingetreten sein soll, tatsächlich aber wegen fehlender Leistungsvoraussetzungen nicht vorliegt).
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